Unsere Stiftung

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Engagement und Beständigkeit

Die Nivaria-Stiftung ist eine rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist auf Langfristigkeit angelegt, um die gewählten Stiftungszwecke über Generationen hinweg zu verfolgen. 

Mitarbeit und Unterstützung

Wir laden Interessierte herzlich ein, die Stiftung durch aktive Mitarbeit, Zustiftungen oder Zuwendungen zu unterstützen. Gemeinsam können wir das Stiftungswirken in Rheinhessen dauerhaft sichern.

Satzung und Transparenz

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Stifter und Vorstandsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Auszug aus unserer Satzung

Die vollständige Satzung stellen wir Interessierten auf Anfrage gerne zur Verfügung.

§ 1 - Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
  1. Die Stiftung führt den Namen „Nivaria-Stiftung“
  2. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
  3. Sitz der Stiftung ist Guntersblum.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 - Stiftungszweck
  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  1.  Zweck der Stiftung ist die
    1. Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
    2. Förderung von Kunst und Kultur,
    3. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
    4. Förderung des Sports,
    5. Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung und
    6. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

 

  1. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
    • Förderung der Schwimmfähigkeit und des Breitensports in der Region Rheinhessen,
    • Unterstützung des Bürger- und Vereinsbads Freibad Gimbsheim durch Projekte zum Erhalt und zur Erweiterung,
    • Förderung der Altenpflege in der Region (z.B. Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim),
    • Unterstützung von gemeinnützigen und/oder mildtätigen Organisationen und Einrichtungen, die dem Stiftungszweck entsprechen
    • Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere Körperschaften oder an juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, die mit den Stiftungszwecken in Einklang stehen (§58 Nr. 1 AO)
  1. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  1. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben sowie die Mitglieder des Vorstands erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Unsere Geschichte und der Berg Teide

Die Entscheidung, der Region Rheinhessen über punktuelles Engagement hinaus etwas zurückzugeben, war ein lang gereifter Entschluss. Den entscheidenden Raum zur Ausarbeitung dieses Vorhabens bot ein Aufenthalt auf der Insel Teneriffa im Jahr 2024. Fernab des Alltags wurden dort die Ziele und Konzepte für eine gemeinnützige Stiftung konkretisiert.

Inmitten dieser Phase des Entwerfens und Neudenkens stand der schneebedeckte Teide – die höchste Erhebung auf den kanarischen Inseln – als ständiger Bezugspunkt vor Augen. Er war für uns Sinnbild für die Beständigkeit und den Weitblick, die auch das Fundament der Stiftungsarbeit bilden sollen.

Diese Verbindung spiegelt sich heute im Auftritt der Stiftung wider: NIVARIA - Insula Nivaria - die verschneite Insel -, die historische lateinische Bezeichnung für Teneriffa, wurde als Name gewählt. Passend dazu fand die Silhouette des schneebedeckten Teide Einzug in das Logo und schlägt so die Brücke von der Geburtsstunde der Idee zur aktiven Umsetzung in unserer Region.